Offener Brief der Bürgerinitiative Naturschutz Lindelburg an Bürgermeister Martin Glienke
Sehr geehrter Herr Bürgermeister M. Glienke,
Lieber Martin,
Deinen Beitrag auf Social Media vom Freitag den 14.08.26 zu den Entwicklungen rund um die Dürrenbachweiher haben wir aufmerksam verfolgt. Mit bewusst etwas Abstand möchten wir einige Punkte richtigstellen.
Wir haben Dir in mehreren persönlichen Gesprächen im Rathaus deutlich gemacht, dass wir gegen Fischhaltung nichts einzuwenden haben– insbesondere eine extensive, naturnahe Bewirtschaftung. Voraussetzung ist jedoch, dass sie vollständig gesetzeskonform erfolgt und nachweislich nachhaltig sowie im Einklang mit der Natur betrieben wird.
Die Darstellung zweier „Interessengruppen“ – Biotopschutz vs. Fischzucht – entspricht nicht den Tatsachen, im Gegenteil diese Darstellung befeuert nur die von Dir erwähnte Spaltung im Dorf.
Ein echter Interessenkonflikt besteht aus unserer Sicht nicht, solange sich der Weiherverein an seine eigene Satzung hält. Ein Blick in die Satzung des Weihervereins zeigt zudem eindeutig, dass Naturschutz ein zentraler und verbindlicher Vereinszweck ist. In § 2 Abs. 2 heißt es unter anderem:
a) „Der Erhalt der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft.“ 1
b) „Der Verein widmet sich der Aufklärungsarbeit über die Aspekte des Naturschutzes. Hierzu steht die Förderung, Gestaltung und die Pflege der Biotope* mit Erhalt und Erweiterung der Artenvielfalt in Flora und Fauna im Vordergrund.“ 1
c) „Die Entwicklung und Pflege der Kulturlandschaft unter Bewahrung und Förderung der naturräumlichen Besonderheiten im Sinne einer nachhaltigen und naturnahen Entwicklung.“1
1 -Quelle: Satzung des Vereins „Pächtergemeinschaft Dürrenbachweiher“
https://duerrenbachweiher.de/satzung.pdf
*Anmerkung: die hier erwähnten und in der Öffentlichkeit von einigen immer geleugneten Biotope werden ebenfalls in der Satzung sogar ausdrücklich mit Biotopnummer und Schutzwürdigkeit genannt!
Naturschutz ist kein verhandelbares Interesse, sondern ein gesetzlich definierter Schutzauftrag, der klare Grenzen zwischen erlaubt und verboten zieht.
Deshalb erwarten wir, dass Rechtsverstöße – wie sie an den Dürrenbach‑Weihern dokumentiert wurden – benannt und von der Gemeinde konsequent verfolgt werden.
Dies ist kein Ausdruck von Konflikt, sondern Ausdruck von Rechtsstaatlichkeit.
Es ist nachvollziehbar, dass die Gemeinde bei einem Teil der festgestellten Verstöße nur eingeschränkte oder gar keine unmittelbaren Befugnisse besitzt. Dennoch wird der Situation nicht gerecht, wenn sie sich – trotz dieser Kenntnis – als „neutral“ bezeichnet. Neutralität bedeutet in diesem Zusammenhang nicht, sich herauszuhalten, sondern die bestehenden gesetzlichen Vorgaben klar zu benennen und deren Einhaltung einzufordern.
In diesem Zusammenhang ist beispielsweise die Baumschutzverordnung der Gemeinde Schwarzenbruck zu erwähnen, die erst vor wenigen Wochen erneut im Mitteilungsblatt veröffentlicht und ausdrücklich in Erinnerung gerufen wurde.
Die Baumschutzverordnung gilt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Die Grünflächen zwischen dem „Großen Bauersweiher“ und den angrenzenden Wohnhäusern sowie Bereiche des neu errichteten Damms liegen im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans und damit eindeutig innerhalb des Anwendungsbereichs dieser Verordnung.
Trotzdem wurden dort Bäume gefällt bzw. beschädigt, ohne dass hierfür eine Genehmigung bei der Gemeinde eingeholt wurde. Ganz zu schweigen davon, ob der Damm ohne Genehmigung der Gemeinde so überhaupt hätte gebaut werden dürfen, da er ja im Bebauungsplan liegt?
Auch hier muss die Gemeinde ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen:
Gesetze anwenden, Verstöße prüfen, Maßnahmen ergreifen.
Zum Thema des Konflikts unter den Bürgerinnen und Bürgern in Lindelburg möchten wir anmerken, dass dieser in der heutigen Form vermutlich nicht entstanden wäre, wenn Gemeinde und Fachbehörden bei den ersten gemeldeten Rechtsverstößen zeitnah gehandelt hätten. Die ausgebliebene behördliche Reaktion hat wesentlich dazu beigetragen, dass sich im Ort falsche Annahmen verbreiten konnten – etwa die Behauptung, sämtliche Maßnahmen seien genehmigt oder es handle sich nicht um ein Biotop. Hätten die zuständigen Stellen die rechtswidrigen Handlungen frühzeitig geprüft, klar benannt und entsprechend geahndet, wäre die jetzige Situation mit ihren Missverständnissen und Spannungen aller Wahrscheinlichkeit nach nicht eingetreten.
Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass Du den Weg zu Gesprächen offenhalten möchtest und eine neutrale Vermittlung anstrebst. Doch stellt sich die Frage, was in diesem Zusammenhang überhaupt zu vermitteln wäre. Wir haben keinerlei Einwände gegen die Aktivitäten des Weihervereins, soweit sie der Satzung entsprechen – im Gegenteil, wir unterstützen diese ausdrücklich.
Bei Verstößen gegen geltende Gesetze und Verordnungen jedoch können und werden wir nicht wegsehen. Diese Vorgaben gelten für alle Bürgerinnen und Bürger sowie für alle Vereine. Damit ein echtes „Miteinander“ möglich ist, muss sich auch jede Seite an die rechtlichen Rahmenbedingungen halten.
Also, auch wir setzen auf Dialog.
Aber Dialog ersetzt nicht die Pflicht der Gemeinde, Vorschriften und Gesetze dort durchzusetzen, wo sie zuständig ist.
Unser Anliegen ist daher klar:
Kleine, maßvolle und im Einklang mit der Natur betriebene Fischhaltung ja – Rechtsverstöße nein.
Gespräche ja – aber auf Grundlage geltender Gesetze.
Naturschutz immer – weil er nicht verhandelbar ist.
Mit freundlichen Grüßen
Bürgerinitiative Naturschutz Lindelburg