Mitunter zeigt erst ein einzelner Eingriff, wie wichtig klare Kommunikation und konsequenter Naturschutz sind:
Auf dem Grundstück der Bayerischen Staatsforsten wurde der Dürrenbach – ein natürlicher Bachlauf – durch den Weiherverein verrohrt. Dieser Eingriff begann unmittelbar an der Quelle des Dürrenbachs. Als Bürgerinitiative für Biotop- und Naturschutz Lindelburg sehen wir uns in der Verantwortung, diesen Vorgang offen und faktenbasiert darzustellen.
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Was tatsächlich passiert ist
Im Quellbereich des Dürrenbachs, auf Flächen der Bayerischen Staatsforsten, wurde der Bach durch den Weiherverein verrohrt und umgeleitet (siehe Videos und Bilder). Die Verrohrung beginnt direkt an der Quelle, wo besonders empfindliche Feuchtlebensräume liegen: Sumpfbereiche, Quellmoore, Amphibienhabitate und wassergebundene Pflanzenbestände. Dieser Eingriff umfasste nahezu den gesamten Bachverlauf.
Diese Maßnahme erfolgte ohne naturschutzrechtliche Genehmigung und widerspricht den gesetzlichen Vorgaben für Biotope und Fließgewässer (§ 68 WHG (Wasserhaushaltsgesetz) und Art. 20 BayWG (Bayerisches Wassergesetz). Der Grundstückseigentümer, die Bayrischen Staatsforsten wurden ebenfalls nicht gefragt.
Bereits 2025 stellten die Staatsforsten den Eingriff fest und forderten den Weiherverein zur Entfernung der Verrohrung bis zum 31.10.2025 auf. Doch der Verein ließ dieses Datum verstreichen und auch einem weiteren Ultimatum (30.6.2026) kam man nur teilweise nach, so dass immer noch Teile der Verrohrung vorhanden sind.
Nach erneuter Prüfung durch Behörden wurde bestätigt: Die Verrohrung ist illegal und muss entfernt werden.
Kosten für die Allgemeinheit
Da der Weiherverein keine Einsicht zeigte und die Verrohrung nicht selbst vollständig entfernt, übernehmen nun die Bayerischen Staatsforsten die Entfernung der Rohre und die fachgerechte Entsorgung, damit wohl der entstandene Schaden durch weitere Uneinsichtigkeit des Verursachers nicht noch größer wird.
Diese Arbeiten werden aus öffentlichen Mitteln finanziert – also auf Kosten der Allgemeinheit.
Ein Eingriff, der nie hätte stattfinden dürfen, belastet damit nun die Bürgerinnen und Bürger finanziell.
Unsere Position hierzu
Wir stehen für Transparenz, Fairness und den Schutz natürlicher Lebensräume. Dazu gehört auch, Eingriffe klar zu benennen – unabhängig davon, wer sie vorgenommen hat.
Dass ein Verein, der sich selbst als naturverbunden darstellt, einen Bachlauf direkt an der Quelle verrohrt und damit ein geschütztes Feuchtgebiet schädigt, zeigt ein Verhalten, das nicht mit verantwortungsvollem Umgang mit Natur vereinbar ist, obwohl es in seiner Satzung so niedergeschrieben ist.
Aus unserer Sicht offenbart dieses Vorgehen einen Charakter, der eher auf eigene Interessen als auf Gemeinwohl und Naturschutz ausgerichtet ist. Gerade im sensiblen Bereich der Weiherkaskade erwarten wir ALLE, dass Akteure mit Integrität, Respekt und gesetzlicher Sorgfalt handeln.
Rechtliche Bewertung
Die Verrohrung des Dürrenbachs ist nach aktueller Rechtslage:
nicht genehmigt,
nicht zulässig,
und muss nach behördlicher Prüfung entfernt werden.
Die Bayerischen Staatsforsten und die Untere Naturschutzbehörde haben dies bestätigt.
Transparenz: Diese Tatsachen sind nachweisbar
Die Verrohrung begann direkt an der Quelle des Dürrenbachs, auf einem fremden Grundstück
Die Maßnahme erfolgte durch den Weiherverein.
Die Verrohrung ist nicht genehmigt.
Die Staatsforsten haben die Entfernung gefordert.
Der Weiherverein kam der Forderung die Rohre zu entfernen nur teilweise nach.
Die Staatsforsten werden die restlichen Rohre nun auf Kosten der Allgemeinheit entfernen.
Die Behörden bestätigen die Unzulässigkeit des Eingriffs.
Unser Anliegen
Wir setzen uns dafür ein, dass die Biotope in Lindelburg und der Dürrenbach als wertvolle Lebensräume erhalten bleiben. Dazu gehört auch, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten und Eingriffe nicht ohne Genehmigung vorgenommen werden.